Abgeltungssteuer

Das Ersparte gewinnbringend anlegen – also ordentlich Zinsen kassieren, das ist für Sie als Anleger wichtig. Dabei dürfen Sie allerdings die Tagesgeld Steuer nicht vergessen. Als Anleger von Tagesgeld müssen Sie Ihre Zinsen nämlich auch versteuern, dass geschieht in Form der Tagesgeld Abgeltungssteuer.

Dafür gelten seit dem 01.01.2009 folgende Regelungen:

Seit dem 01.01.2009 wird auf alle Formen von Kapitalerträgen die so genannte Abgeltungssteuer erhoben. Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellsteuer, das heißt, sie wird direkt an der „Quelle“ erhoben , aus der die Einkünfte fließen.

Der Abgeltungssteuersatz beträgt pauschal 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer ist damit günstiger, als die bisherige Zinsabschlagssteuer, die immerhin 30 Prozent betrug und Anleger mit einem hohen persönlichen Steuersatz profitieren.

Abgeführt wird die Tagesgeld Abgeltungssteuer direkt vom jeweiligen Kreditinstitut. Das heißt, die Bank bei der Sie Ihr Geld angelegt haben, ist verpflichtet den Steuerabzug vorzunehmen und die Tagesgeld Steuer an das Finanzamt abzuführen. Für Sie als Anleger bedeutet das, dass Sie in der Regel Ihre Kapitalerträge zur Einkommenssteuer ab 2009 nicht mehr selbst veranlagen müssen. Ihre Steuerschuld ist mit der Abgeltungssteuer in Form der Tagesgeld Steuer bereits abgegolten.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer ist das Tagesgeld noch attraktiver geworden. Denn wer bisher das Risiko von anderen Geldanlagen wie z.B. Aktien oder Fonds auf sich nahm, bei denen die Kursgewinne unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei waren, der muss auf dieses Privileg nun verzichten. Für diese Anlieger bietet sich nun Tagesgeld an. Denn Tagesgeld ist aufgrund seiner attraktiven Verzinsung und der großen Sicherheit eine der interessantesten Kapitalanlagen.